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BBK Nr. 23 vom

Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Jahresabschluss

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Definition und Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts

[i]infoCenter, Geschäftswert /Firmenwert (HGB) NWB CAAAB-80073 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) stellt den Mehrwert eines Unternehmens dar, der definiert ist als „ein von den persönlichen Eigenschaften des Unternehmers losgelöster, dem Unternehmen als solchem innewohnender, im Geschäftsleben als Wirtschaftsgut anerkannter Wert, der mit dem Unternehmen veräußerlich und übertragbar ist“. Charakteristisch sind die mangelnde Separierbarkeit vom Unternehmen sowie die „Verkörperung“ künftiger Gewinnchancen.

[i]HGB-DefinitionHandelsrechtlich ist der GoF definiert als Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung und dem Reinvermögen (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden) des Unternehmens zu Zeitwerten bei einer Unternehmensübernahme.

[i]Keine Definition im EStGIm Steuerrecht besteht demgegenüber keine eigenständige Definition.

II. Ansatzbewertung

[i]AnschaffungskostenSowohl im Handels- als auch im Steuerrecht erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten in drei Stufen:

  1. Bestimmung der aufgewendeten Gegenleistung des Erwerbers inkl. Nebenkosten.

  2. Identifizierung aller übergegangenen Vermögensgegenstände.

  3. Bewertung der Ve...

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