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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Leistungen im Rahmen der rechtlichen Betreuung (BMF)
Das BMF hat zur Änderung des § 4 Nr. 16 und 25 UStG aufgrund des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes sowie zur Anwendung der und vom - V R 7/11 in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung rechtlicher Betreuungsleistungen Stellung genommen.
Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
Mit Ergänzung des neuen § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe k UStG werden ab dem Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB durch Betreuungsbeschluss übertragen wurde, als umsatzsteuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Rechts- oder Organisationsform des Leistungserbringers und umfasst damit künftig auch die nach §§ 1896 ff. BGB erbrachten Betreuungsleistungen, insbesondere solche, die von Vereinsbetreuern und Betreuungsvereinen sowie von Berufsbetreuern erbracht werden.
Daneben werden auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB bestellt worden sind, nach § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchstabe c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auch hier gilt, dass der Begriff „Einrichtungen“ unabhängig von der Rechts- oder Organisationsform des ...