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Konkurrenzverhältnis mehrerer Steuerbefreiungen
, veröffentlicht am 6. 11. 2013
Der BFH hat zum Konkurrenzverhältnis mehrerer Steuerbefreiungen für den Vorsteuerabzug Stellung genommen. Neben dem Vorsteuerabzug für steuerpflichtige Leistungen gegen Entgelt ist der Unternehmer gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG auch insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als er Eingangsleistungen für Zwecke der dort aufgeführten steuerfreien Umsätze zu verwenden beabsichtigt.
A. Leitsätze
1. Eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen, deren Lieferung im Inland ohne Recht zum Vorsteuerabzug steuerfrei wäre, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
2. Offen bleibt, ob dies auch für den Fall der Ausfuhrlieferung gilt.
B. Sachverhalt
Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) lieferte in den Streitjahren 2001 und 2002 Blutplasma in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Im Einspruchsverfahren machte die gGmbH im Jahre 2007 erstmals einen Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit diesen Umsätzen geltend. Im Rahmen einer Prüfung kam das Finanzamt zu der Auffassung, dass es sich um Reihengeschäfte handele und die Lieferungen der gGmbH nicht als innergemeinschaftliche Lieferungen anzusehen seien.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies auch das FG die Klage als unbegründet ab. Das FG führte aus, dass ...