Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2013 – Teil 3: Handlungsbedarf aufgrund steuerlicher Änderungen
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen
Die übrigen Teile dieses Aufsatzes finden Sie unter:
Zur von der alle Teile aufgerufen werden können.
III. Handlungsbedarf aufgrund steuerlicher Änderungen zum Jahresende
1. Nutzung von Spekulations-Altverlusten durch Wertpapierverkäufe
Im Veranlagungszeitraum 2013 können letztmals vor 2009 entstandene und vorgetragene Veräußerungsverluste i. S. des § 23 EStG mit steuerbaren Veräußerungsgewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 Satz 9 und 10, § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG). Die Verrechenbarkeit mit künftigen Spekulationsgewinnen (z. B. aus Grundstücksverkäufen) besteht fort. Wer noch über Altverlustvorträge aus privaten Spekulationsgeschäften verfügt, kann Wertsteigerungen seines nach 2008 angeschafften Wertpapierbestands durch Verkauf realisieren und die steuerbaren Veräußerungsgewinne mit den Altverlusten verrechnen. In Betracht kommt auch die Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere, durch die die Zinsen, die nicht mit den Altverlusten verrechenbar sind, faktisch als Veräußerungsgewin...