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Schenkungsteuer – Steuerfreie Zuwendung eines Hauses zwischen Ehegatten (BFH)
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen (; veröffentlicht am NWB SAAAE-47926).
Hintergrund: Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder einer im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienwohnheim) verschafft, bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG in der für den Streitfall maßgebenden Fassung (VZ 2008) steuerfrei.
Sachverhalt: Der Kläger schenkte seiner Ehefrau 2008 ein Haus au...