Widerruf der Bestellung als Steuerberater – Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen
Leitsatz
Es bedarf des Nachweises außergewöhnlicher Umstände, wenn entgegen der in § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG getroffenen Regelung trotz
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters eine Gefährdung von Mandanteninteressen ausgeschlossen
werden soll.
Eine erhebliche Gefährdung von Auftraggeberinteressen liegt bereits vor, wenn die Steuerberatungstätigkeit ohne den erforderlichen
Berufshaftpflichtversicherungsschutz ausgeübt wird und förmliche Auskunftsersuchen des Vorstandes der Steuerberaterkammer
gemäß § 80 StBerG ohne Angabe von Gründen nicht beantwortet werden.
Weiterhin zeigt das pflichtwidrige Verhalten in eigenen Steuerangelegenheiten und bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
für die Praxismitarbeiter, dass Mandanteninteressen bei objektiver Betrachtung gefährdet sind.
Ein Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater kommt dann nicht in Betracht, wenn der Vermögensverfall noch andauert.
Die Feststellung, dass der Steuerberater trotz andauernden Insolvenzverfahrens unzweifelhaft in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen lebt, kann nicht getroffen werden, wenn sich bei der Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben
eine Unterdeckung ergibt.
Fundstelle(n): NAAAE-49432
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 15.01.2003 - 2 K 3915/02 StB
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