Handbuch der Stiftung
1. Aufl. 2013
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D. Die steuerpflichtige Familienstiftung im Steuerrecht
I. Einführung
450Familienstiftungen bieten eine hervorragende Chance, unternehmerische Ziele des Stifters auch über den Tod hinaus weiterverfolgen zu können (vgl. Rn. 4). Die Möglichkeiten, ein Unternehmen nach Vorgaben des Stifters durch Dritte fortführen zu lassen, sind durch Einschaltung einer Stiftung vielfältig. Diese rechtlichen Vorteile lassen sich mit dem Interesse des Stifters an einer dauerhaften Absicherung seiner Familie kombinieren, ohne dass dies zu ertragsteuerlichen Nachteilen führt.
451Die Familienstiftung gehört zu der Gruppe der steuerpflichtigen Stiftungen und ist dort wiederum die häufigste Erscheinungsform. Sie wird in verschiedenen Steuergesetzen (AStG, ErbStG) besonders behandelt; ertragsteuerlich wird sie (selbst) wie eine GmbH oder AG behandelt und besteuert.
452Als weiterer Vorteil ist die leichter zu kalkulierende erbschaftsteuerliche Belastung des in die Stiftung überführten Vermögens/Unternehmens in Form der Erbersatzsteuer (vgl. Rn. 802 ff.) zu nennen.
453Für die Besteuerung von Stiftern und deren Angehörigen bedeutsam ist ferner § 15 AStG. Diese Vorschrift ist durch das JStG 2009 mittels zweier neuer Absätze 6 und 7 „vermeintlich" an das Europarecht angeglichen worden. Zwar schließt