Der GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2013
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7. Das Auskunftsrecht der Gesellschafter
7.1 Voraussetzungen und Ausübung des Auskunftsrechts
Literatur: v. Bitter, Das Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters in §§ 51a, 51b GmbHG, ZIP 1981, S. 825 ff.; Fleischer, Zur ergänzenden Anwendung des Aktienrechts auf die GmbH, GmbHR 2008, S. 673 ff.; Grunewald, Einsichts- und Auskunftsrecht des GmbH-Gesellschafters nach neuem Recht, ZHR 146 (1982), S. 211 ff.; Lutter, Zum Informationsrecht des Gesellschafters nach neuem GmbH-Recht, ZGR 1982, S. 1 ff.; Schmiegel, Informationspflichten der Geschäftsführung bei Strukturmaßnahmen in Kapitalgesellschaften, 2011; B. Schneider, Informationsrechte von GmbH-Gesellschaftern – Inhalt und Grenzen, GmbHR 2008, S. 638 ff.; Uhlenbruck, Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren, GmbHR 2002, S. 941 ff.
731Den Gesellschaftern steht in den „Angelegenheiten der Gesellschaft“ gem. § 51a GmbHG ein umfassendes und unbeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht zu. Dieses ist durchgängig als „Individualrecht“ des einzelnen Gesellschafters ausgestaltet. Seine Geltendmachung ist damit im Gegensatz zur Rechtslage bei der Aktiengesellschaft (vgl. § 131 AktG) nicht mit der Durchführung der Gesellschafterver...