Michael Daumke, Jürgen Keßler

Der GmbH-Geschäftsführer

4. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61402-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45424-0

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Der GmbH-Geschäftsführer (4. Auflage)

2. Stellung und Funktion des Geschäftsführers

2.1 Der Geschäftsführer als zwingendes Handlungsorgan

221Der Geschäftsführer führt nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Gesellschafterbeschlüsse (§ 37 Abs. 1 GmbHG) die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt die GmbH gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG; zum Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis vgl. unten 5). Er ist neben der Gesellschafterversammlung oder dem Alleingesellschafter ein unabdingbares Organ der GmbH. Dies folgt unmittelbar aus § 6 Abs. 1 GmbHG: „Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben.“ Dabei steht die genaue Zahl der Organwalter im freien Ermessen der (Gründungs-)Gesellschafter. Das Gesetz enthält insofern keine verbindlichen Vorgaben. Etwas anderes gilt nur im Falle der „mitbestimmten“ GmbH (vgl. unten). Angesichts des gem. § 33 Abs. 1 MitbestG; § 13 MontanMitbestG und § 13 MontanMitbestErgG zwingend vorgeschriebenen Arbeitsdirektors „als gleichberechtigtem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs“ bedarf es hier stets mindestens zweier Geschäftsführer. Demgegenüber genügt im Anwendungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes vom – wie im Regelfall – ein einziger Organwalter.

222Im Übrigen besteht bez...

Der GmbH-Geschäftsführer

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