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IWB Nr. 22 vom Seite 818

Wesentliche Änderungen im dänischen Gesellschaftsrecht ab 2014

Absenkung des Mindestkapitals für kleine Kapitalgesellschaften

Isolde Schulze

Zum treten einige wesentliche Änderungen im dänischen Gesellschaftsrecht ein. So wird nicht nur das Mindeststammkapital für das mit einer GmbH vergleichbaren ApS (Anpartsselskab) nochmals herabgesetzt, es kommt als neue Gesellschaftsform auch die „Iværksætterselskab“ – eine Kapitalgesellschaft, die der deutschen UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) vergleichbar ist – hinzu. Dafür wird die Neugründung von Sonderformen von Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung ausgeschlossen.

I. Aktueller Stand

[i]S.m.b.a. ist Auslaufmodell bei Gesellschaften mit beschränkter HaftungDie gebräuchlichsten Formen von Kapitalgesellschaften in Dänemark sind die ApS (der deutschen GmbH vergleichbar) und die A/S (Aktieselskab), der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Daneben gibt es als Gesellschaften mit begrenzter Haftung noch die a.m.b.a. (andelsselskab med begrænset ansvar, einer deutschen Genossenschaft vergleichbar), die s.m.b.a. (selskab med begrænset ansvar, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die keine ApS und A/S ist und bei der die Stimmrechte und Gewinnverteilung nicht vom Kapital, sondern von der Anzahl der Gesellschafter bestimmt werden) und die f.m.b.a. (forening med begrænset ansvar, Verein mit b...

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