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IWB Nr. 22 vom Seite 789

Branchenspezifische Regelungen im Entwurf der BsGaV

Besteuerung von Bankbetriebsstätten nach der neuen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Thorsten Schaus und Andreas Persch

[i] Entwurf der BsGaV unter NWB KAAAE-43902Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV-E) hat die deutsche Finanzverwaltung konkretisiert, wie sie den über § 1 Abs. 5 AStG n. F. in deutsches Steuerrecht implementierten Authorized OECD Approach (AOA) auszulegen gedenkt. Aufgrund der Tatsache, dass Kreditinstitute – nicht zuletzt aus aufsichtsrechtlichen Erwägungen – häufig ihr internationales Geschäft über Betriebsstätten betreiben, ist diese Gesetzesänderung für den Bankenbereich von erheblicher Bedeutung. Die bankenspezifischen Inhalte der BsGaV-E bedürfen in Ergänzung zu den allgemeinen Erwägungen daher besonderer Beachtung.

Eine Kurzfassung des Beitrag finden Sie in .

I. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung

[i]Nientimp/Ludwig, IWB 18/2013 S. 638 NWB AAAAE-44750In der nachfolgenden Darstellung soll insbesondere wegen der möglichen unterschiedlichen Interpretationen des AOA neben einer würdigenden Darstellung der bankspezifischen Regelungen der BsGaV-E deren Übereinstimmung mit den Grundsätzen des OECD-Betriebsstättenberichts untersucht werden. Es wird dabei eine Überprüfung mit dem AOA i. d. F. des OECD-Musterabkommens von 2010 durchgeführt. Diesbezüglich sei ...

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