Sind bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen die unvermeidbaren Versicherungsbeiträge (Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und sowie 4 % der Beiträge zur Krankenversicherung) der unterstützten Person im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte nach Änderung des § 33a Abs. 1 EStG durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom (BGBl I 2009, 1959) und des damit verbundenen Wegfalls des Verweises auf § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. ab dem Streitjahr 2010 nicht mehr zu berücksichtigen?
Außergewöhnliche Belastung; Eigene Einkünfte; Ermittlung; Unterhalt; Versicherungsbeitrag
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