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NWB BB 12/2013 S. 357

Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung erhöht

Seit Oktober 2013 müssen Unternehmen erhöhte Bußgelder von bis zu 300.000 € zahlen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und z. B. Kunden unaufgefordert anrufen, um Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu machen.

Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Menschen oder Telefoncomputer bei potenziellen Kunden anrufen. Bisher waren die Bußgelder auf 50.000 € begrenzt.

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