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NWB BB 12/2013 S. 356

Schlichtungsstelle hilft jetzt auch bei verspäteten Flugreisen

Seit dem hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) nicht nur Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden sondern auch Flugpassagieren dabei, ihre Rechte bei Verspätungen oder Flugausfällen durchzusetzen.S. 357

Alle großen Fluggesellschaften haben sich verpflichtet, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Für Passagiere ist die Schlichtung kostenlos.

Hinweis

Ausführliche Informationen zur Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) erhalten Sie unter www.soep-online.de.

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