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Arbeitsrecht: Konkretes Kündigungsdatum nicht erforderlich
Wer Mitarbeitern kündigt, muss nicht unbedingt ein konkretes Datum nennen. Möglich ist eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ unter Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Denn der gekündigte Mitarbeiter kann selbst feststellen, wann das Arbeitsverhältnis für ihn beendet ist (vgl. NWB JAAAE-44063).