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Auch Leiharbeiter haben Anspruch auf Weihnachtsgeld
Leiharbeiter haben nicht nur Anspruch auf eine Bezahlung, die dem der fest angestellten Kollegen entspricht, sondern auch auf Weihnachtsgeld.
Ist die Zahlung dieser Sondervergütung an eine Stichtagsregelung geknüpft, besteht der Anspruch nur, wenn die Leiharbeiter an diesem Stichtag beim Unternehmen im Einsatz waren (vgl. hierzu ).