Thomas Müller, Ernst E. Stöcker, Bettina Lieber

Die Organschaft

9. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55054-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-44609-2

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Die Organschaft (9. Auflage)

E. Rechtsmaterialien

I. Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft

Auszug aus den KStR 2004 und den KStH 2008
Zu § 14 KStG
R 56 Organträger, Begriff des gewerblichen Unternehmens

– unbesetzt –

R 57 Finanzielle Eingliederung

1Der Organträger ist i. S. der finanziellen Eingliederung an der Organgesellschaft beteiligt, wenn ihm Anteile an der Organgesellschaft – einschließlich der Stimmrechte daraus – steuerrechtlich in dem für die finanzielle Eingliederung erforderlichen Umfang zuzurechnen sind. 2Entsprechendes gilt für die mittelbare Beteiligung (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 KStG). 3Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen (bzw. mehrere mittelbare Beteiligungen) dürfen zusammengefasst werden. 4Es sind aber nur solche mittelbaren Beteiligungen zu berücksichtigen, die auf Beteiligungen des Organträgers an vermittelnden (Kapital- oder Personen-)Gesellschaften beruhen, an denen der Organträger jeweils die Mehrheit der Stimmrechte hat.

Beispiele:

In den Beispielen wird unterstellt, dass die Stimmrechtsverhältnisse den Beteiligungsverhältnissen entsprechen.

  1. Die Gesellschaft M ist an der Gesellschaft E umittelbar zu 50 % beteiligt. Über die Gesellschaft T (Beteiligung der T an E 50 %) an der die M ebenfalls zu 50 % beteiligt ist, hält M mittelbar weitere 25 ...

Die Organschaft

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