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Honorarärzte in Krankenhäusern
Sozialversicherungsrechtliche Einordnung und Vertragsgestaltung
Das (L 5 R 3755/11 NWB EAAAE-36974) grundsätzliche Ausführungen zur rechtlichen Zulässigkeit einer honorarärztlichen Tätigkeit in Krankenhäusern gemacht. Nach Auffassung des Gerichts – die Entscheidung ist rechtskräftig – sollen Honorarärzte in Krankenhäusern zwingend anzustellen sein, d. h. es muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet werden. Diese Sichtweise kann nicht überzeugen, da sie den gesetzlichen Regelungen widerspricht, namentlich der seit dem geltenden Fassung von § 2 Abs. 1 KHEntgG. Gleichwohl gibt das Urteil Anlass, die (sozialversicherungs-)rechtliche Stellung von Honorarärzten in Krankenhäusern grundlegend zu untersuchen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der DokID NWB FAAAE-35338 eine Checkliste zu den Merkmalen der Scheinselbständigkeit aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Abgrenzungskriterien zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit
[i]Tatsächliche Verhältnisse maßgeblich, nicht die vertragliche BezeichnungImmer wieder stellt sich die Frage nach der (sozialversicherungs-)rechtlichen Einordnung von „Mitarbeitern“. Abzugrenzen ist zwisch...