SteuerStud Nr. 12 vom Seite 689

Editorial

Heinrich Steinfeld | Programmleiter Wirtschaft und Steuern | h.steinfeld@nwb.de

Chronik einer angekündigten Verschärfung

Als der die gestufte Selbstanzeige bzw. die Teilselbstanzeige zu Grabe getragen hat, konnte er nicht ahnen, welche Folgen der sog. Berichtigungsverbund, also das Gebot der vollständigen Nacherklärung innerhalb einer Steuerart, für prominente Steuerbürger dieses Landes zeitigen würde. Wenige Tage zuvor hatte erst das Landgericht Bochum den schon wegen seiner Verhaftungszeremonie spektakulären Steuerstrafprozess Zumwinkel mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe für den Delinquenten abgeschlossen. Einen Tag nach dem BGH-Beschluss beriet der Deutsche Bundestag über eine Erweiterung der Sperrgründe in § 371 Abs. 2 AO. Diese Überlegungen, die auf Anträgen der Regierungsparteien fußten, gingen letztendlich im sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) auf, das am in Kraft trat und die parallel erfolgte Verschärfung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gleich zur Blaupause erhob. Die Tage im Frühsommer 2010 sind gleichsam Kulminationspunkt einer „Verschärfungsperiode“ des Steuerstrafrechts, die man – um nur ein Beispiel zu nennen – etwa mit der durch das Jahressteuergesetz 2009 eingeführten Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre beginnen lassen könnte. Und sie sind wohl kaum das Ende. Die in der Hoeneß-Debatte diskutierte Beschränkung der Straffreiheit auf Bagatellfälle ist populär genug, um trotz Warnungen ranghoher Steuerrichter und der Steuerberaterverbände in den aktuellen Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden zu können. Flankiert wird die Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige durch die fortgeführte Praxis des Steuer-CD-Ankaufs. Sie treibt die Zahlen der Selbstanzeigen (sie haben sich in den meisten Bundesländern verdreifacht wenn nicht gar vervierfacht) in die Höhe. Mit zeitlicher Verzögerung wird die Welle bei den Strafgerichten ankommen; denn an der am Vollständigkeitserfordernis gescheiterten oder wegen einer vorangegangenen Prüfungsanordnung unwirksamen Selbstanzeige schließt sich beinahe reflexartig ein Ermittlungsverfahren an.

Das Thema „boomt“ in der Beratungspraxis und wird zunehmend von Ausbildern und Prüfern aufgegriffen. Zimmer fasst daher das Recht der Selbstanzeige mit zahlreichen Beispielen auf Seite 725 für alle diejenigen zusammen, die sich als Nicht-Spezialisten in der Praxis mit dem Thema beschäftigen müssen oder auch nur mehr wissen wollen, als in den Talkshows verlautbart. Wer es noch knapper nachlesen will, wird bei den „Daten und Fakten“ (Seite 692) und in der beigefügten Grafik über die Funktionsweise der Selbstanzeige fündig.

Das Außensteuergesetz will eher der Steuerflucht als der Steuerhinterziehung begegnen. Es gilt als eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Vermeidung internationaler Minderbesteuerung. Mit diesem Heft starten Cortez und Schmidt eine fünfteilige Beitragsserie zu diesem (auch in der Ausbildung) bedeutsamen Gesetz.

Viel Spaß beim Lesen.

Beste Grüße

Heinrich Steinfeld

Fundstelle(n):
SteuerStud 12/2013 Seite 689
HAAAE-48705