Die Gestaltung von Baumarktprospekten nach Vorgaben des
Corporate Designs ist keine künstlerische Tätigkeit
Leitsatz
Einnahmen aus der Gestaltung von Baumarktprospekten unterliegen
der Gewerbesteuer, wenn sie nicht die notwendige Gestaltungshöhe
für die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit
aufweisen.
Ein nachträglicher Wechsel des Steuerpflichtigen von
der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung
zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zum
Zweck der Bildung von Gewerbesteuerrückstellungen ist nicht
zulässig.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 35 DStRE 2014 S. 1359 Nr. 22 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 12 RAAAE-48664
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.10.2013 - 6 K 1301/10
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