Trotz Einleitung eines förmlichen Umlegungsverfahrens
nach §§ 45 ff. BauGB sind nur solche Grundstückszuteilungen
grunderwerbsteuerfrei, die auch umlegungsbedingt erfolgen. Bei vorherigem
Erwerb eines relativ kleinen Grundstücks im Umlegungsgebiet
durch eine städtische Gesellschaft ist daher - wie schon
bei Beginn des Umlegungsverfahrens geplant - die Zuteilung eines
Stadiongrundstücks mit einer fast 53fachen der eingebrachten
Fläche an diese städtische Gesellschaft nicht
grunderwerbsteuerfrei.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 10 DStRE 2014 S. 683 Nr. 11 EFG 2014 S. 64 Nr. 1 Ubg 2014 S. 465 Nr. 7 NAAAE-48661
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.05.2013 - 4 K 1074/10