Erlass von Steuerschulden im Rahmen eines Sanierungsvergleichs
keine Rechtspflicht des FA, der Herausnahme einzelner Gläubiger zuzustimmen
Leitsatz
1. Die Ermessensentscheidung des FA über den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis darf gerichtlich (nur) daraufhin
überprüft werden, ob das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck
der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat. Maßgebend für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage
im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (der Einspruchsentscheidung).
2. Die Finanzverwaltung mag es im Einzelfall für zweckmäßig erachten, einem Sanierungsvergleich auch bei Herausnahme besonders
gesicherter Gläubiger oder etwa solcher mit niedrigen Forderungen zuzustimmen. Eine Rechtspflicht dahingehend, dass jede anderweitige
Entscheidung einen Ermessensfehler begründet, folgt daraus indessen nicht.
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