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Umsatzsteuer | Abgabe von Speisen und Getränken
Das BMF hat die Übergangsregelung zur Anwendung des zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken neu gefasst ( NWB WAAAE-47780).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Grundsätze des Schreibens vom - IV D 2 - S 7100/07/10050-06 NWB IAAAE-32719 (BStBl 2013 I S. 444) sind in allen offenen Fällen anzuwenden. S. 873
Beruft sich der Unternehmer für vor dem ausgeführte Umsätze auf eine nach den Schreiben vom - IV B 8 - S 7100/07/10050 NWB SAAAC-95826 (BStBl 2008 I S. 949) und vom - IV D 2 - S 7100/07/10050 NWB UAAAD-40455 (BStBl 2010 I S. 330) günstigere Besteuerung, wird dies nicht beanstandet.
Beruft sich der Unternehmer für vor dem ausgeführte Umsätze auf eine nach diesen Schreiben ungünstigere Besteuerung, wird d...