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BFH 16.5.2013 III R 54/12, StuB 22/2013 S. 871

Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unterlassener Betriebsausgabenabzug für die Einlage eines zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

(1) Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Betriebsausgabenabzug für die Einlage von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, der im Jahr der Einlage nicht geltend gemacht worden ist und infolge der Bestandskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden kann, grundsätzlich nicht in den Folgejahren nachgeholt werden. Das gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil der Stpfl. fälschlich davon ausgegangen ist, es handle sich bei dem betreffenden Wirtschaftsgut um Privatvermögen. (2) Das bedeutet aber nicht, dass die Einlage steuerlich endgültig „verloren” wäre. Vielmehr mindert sie einen später anfallenden Gewinn aus der Veräußerung oder der Entnahme des Wirtschaftsguts (Fortentwicklung des BStBl 2005 II S. 758

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