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StuB 22/2013 S. 876

Vergütungsfortzahlung bei typischer Freistellungsklausel im Kündigungsschreiben

Die typische Erklärung im Kündigungsschreiben „Sie werden ab sofort unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung und unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Erbringung der Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt“ stellt ein Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrags i. S. von § 397 BGB dar. Sie ist – entgegen der Ansicht des NWB UAAAB-94411) – nicht dahingehend auszulegen, dass mit der Freistellungserklärung kein Rechtsgrund für eine Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers geschaffen werde, die über die gesetzlich geregelten Fälle der Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hinausgehe. Rechtsgrundlage ist und bleibt § 611 BGB und nicht der Erlassvertrag (

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