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StuB 22/2013 S. 867

Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung im Falle einer Auftragsprüfung

Im Falle der Auftragsprüfung sind Ermessenserwägungen zum „Ob“ der Prüfung und zur Frage der Beauftragung eines anderen FA ausschließlich von dem den Auftrag erteilenden FA anzustellen (FG Schleswig-Holstein, rkr. Urteil vom - 1 K 64/10 NWB QAAAE-37780).

Hintergrund: Außenprüfungen werden von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt (§ 195 Satz 1 AO). Sie können aber auch andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen (§ 195 Satz 2 AO).

Sachverhalt: Das für die Besteuerung einer GmbH zuständige FA (K) hatte gegenüber dem für die Besteuerung des Gesellschafter-Geschäftsführers zuständigen FA (E) telefonisch angeregt, einen Auftrag zur Durchführung einer Außenprüfung an das FA K zu erteilen. Dieser Anregung folgte das FA E und übersandte dem FA K einen Prüfungsauftrag. Beig...

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