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Doppelstöckige Personengesellschaft und Nachsteuerregelung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-48510Bei der Übertragung von Personengesellschaftsanteilen durch Erbfall oder Schenkung wird seitens der Begünstigten regelmäßig die Verschonungsregelung auf Basis der §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch genommen. Um nicht in den Nachsteuertatbestand zu geraten, ist in den dem Vermögensübergang nachfolgenden fünf bzw. sieben Jahren u. a. darauf zu achten, dass keine wesentlichen Betriebsgrundlagen des Gewerbebetriebs veräußert werden (Nachsteuerregelung, § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG). Bisher liegt in diesem Zusammenhang keine abschließende Beurteilung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung dazu vor, ob auch die konzerninterne Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage einer dem erbschaftsteuerlichen Erwerbsobjekt nachgelagerten Personengesellschaft an eine personenidentische Schwestergesellschaft zu einer Verletzung der Nachbehaltensfrist führt. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass eine derartige Veräußerung auch innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht den Nachsteuertatbestand erfüllt. Dennoch ist die Einholung einer verbindlichen Auskunft vor der Durchführung von Reorganisationen regelmäßig angeraten.
Ausführlicher Beitrag s..