Die EU will Mehrwertsteuererklärungen reduzieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Kommission möchte den Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch verschlankte Mehrwertsteuererklärungen verringern. Zukünftig sollen Firmen in den standardisierten Steuerformularen lediglich noch fünf bis höchstens 31 Angaben eintragen. Die Erklärungen wären EU-weit monatlich einzureichen, für Kleinunternehmer vierteljährlich. Eine zusätzliche Jahressteuererklärung würde komplett entfallen. Durch einheitliche und vor allem einfachere Regeln könnten die Verwaltungskosten um mehrere Milliarden gesenkt werden.
Regierungsdirektor Peter Mann bespricht in seinem Beitrag „Die Grenzen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung“ das aktuelle .
Seit der EuGH-Entscheidung vom - Rs. C-368/09, Pannon Gép wird darüber gestritten, ob der Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug eine Rückwirkung zukommt. In der vorliegenden Entscheidung lässt der 11. Senat offen, ob eine Rückwirkung grundsätzlich möglich ist. Vielmehr werden die Grenzen einer möglichen Rückwirkung aufgezeigt. Damit hat der BFH nunmehr die Frage geklärt, in welchen Fällen keine Rückwirkung in Betracht kommt.
Mit einem aktuellem Schreiben vom - IV D 2 - S 7280/12/10002 nimmt das BMF zu den neuen gesetzlichen Vorgaben bei (besonderen) Rechnungen Stellung. Als Umsetzung von EU-Recht basieren die Neuregelungen auf einer grenzüberschreitenden Perspektive. Matthias Trinks stellt diese in seinem Beitrag „Verwaltung präzisiert neue Vorgaben bei besonderen Rechnungen“ vor.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 21 / 2013 Seite 1
NWB NAAAE-48502