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Die Grenzen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung
, veröffentlicht am 23. 10. 2013
Seit der Entscheidung des , in der Rechtssache Pannon Gép wird darüber gestritten, ob der Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug eine Rückwirkung zukommt. In der vorliegenden Entscheidung lässt der 11. Senat offen, ob eine Rückwirkung grundsätzlich möglich ist. Vielmehr werden die Grenzen einer möglichen Rückwirkung aufgezeigt. Damit hat der BFH nunmehr die Frage geklärt, in welchen Fällen keine Rückwirkung in Betracht kommt.
A. Leitsätze
1. Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt – auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme – voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären.
2. Die für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden kann, in dem ihm auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf.
B. Sachverhalt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine Verlagsgesellschaft, die u. a. Tageszeitungen herstellt und v...