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Abgabenordnung; | Auswirkungen der Aufdeckung verdeckter Gewinnausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern (§ 174 AO)
VGA werden bei KapGes ab dem VZ 2001 mit einer KSt von 25 v. H. belastet (§ 23 Abs. 1 KStG, für vom Kj abweichende Wj vgl. § 34 Abs. 2 KStG). Beim Anteilseigner ist die vGA nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte zu erfassen. Zur Frage, ob der bestandskräftige ESt-Bescheid des Anteilseigners nach § 174 Abs. 1 AO geändert werden kann, um die Umqualifizierung bisher voll versteuerter Einkünfte in eine vGA berücksichtigen zu können, vertritt die folgende Auffassung: Die stl. Behandlung einer (offenen wie verdeckten) Gewinnausschüttung bei der KapGes und den Anteilseignern ist seit jeher voneinander unabhängig, weil weder das EStG noch das KStG diesbezüglich eine korrespondierende Besteuerung vorschreiben. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA darstellt, ist bei der KSt-Festse...