Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers
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Ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, welche die Anwendbarkeit der organschaftlichen Zurechnung auf juristische Personen als Organgesellschaften beschränkt, mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität vereinbar und unionsrechtskonform dahingehend zu erweitern, dass auch eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert sein kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAE-48219