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BMF 24.10.2013 IV A 4 - S 0403/13/10001, BBK 22/2013 S. 1048

Außenprüfung | BMF veröffentlicht Merkblatt

Das BMF hat ein Merkblatt zur Außenprüfung veröffentlicht. In diesem Merkblatt werden zum einen die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen erläutert, z. B. das Recht auf Verlegung der Außenprüfung gemäß § 197 Abs. 2 AO oder auf laufende Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen durch den Prüfer gemäß § 199 Abs. 2 AO, und zum anderen die Pflichten zur Bereitstellung [i]Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen eines Prüferzimmers (§ 200 Abs. 2 AO) und der Buchführungsdaten (§ 200 Abs. 1 AO, § 147 Abs. 6 AO). Das BMF-Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom .

Zum Thema:

Bernd Rätke

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