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Aufwendungen in Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Erwerb
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-48137 Mit hat der BFH entgegen der Auffassung der Verwaltung Nebenkosten eines unentgeltlichen Erwerbs den Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter zugerechnet. Das Urteil betraf allerdings einen Sonderfall, nämlich eine als unentgeltlich gewertete Erbauseinandersetzung. Damit stellt sich die Frage, ob sich die Grundsätze der ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung [i]BFH, Urteil vom 9. 7. 2013 - IX R 43/11 NWB CAAAE-44677 auf andere Fallgruppen übertragen lassen. Zu Nebenkosten einer vorweggenommenen Erbregelung ist eine Revision beim IV. Senat des BFH anhängig. Die Behandlung von Nebenkosten eines unentgeltlichen Erwerbs kann deshalb vor Abschluss dieses Verfahrens nicht als geklärt angesehen werden. Vermutlich wird auch die Verwaltung den Ausgang dieses weiteren Verfahrens abwarten. Noch weniger lässt sich im Augenblick abschätzen, ob die Argumentation des BFH bei folgerichtiger Anwendung zu einer geänderten, sachgerechteren Beurteilung von Erbfallschulden führen wird. In diesem Bereich steht vielen Steuerzahlern die Möglichkeit offen, drohende steuerliche Nachteile durch eine gezielte Gestaltung des Sachverhal...