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OVG Lüneburg 24.07.2013 9 LA 16/13, NWB 46/2013 S. 3600

Gesellschaftsrecht | Heranziehung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zum Grundbeitrag durch die IHK

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist bereits qua ihrer Rechtsform nach § 2 Abs. 2 GewStG objektiv gewerbesteuerpflichtig und damit beitragspflichtig und kann angesichts ihrer Eintragung in das Handelsregister auch nicht die 1998 neu geschaffene Freistellungsregelung (§ 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), die ausdrücklich auf nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften beschränkt ist, [i]Haack, NWB 4/2013 S. 214für sich in Anspruch nehmen. Weder liegt insoweit eine planwidrige Regelungslücke vor noch erfordern Sinn und Zweck der Freistellungsregelung eine Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs im Wege der Analogie. Zwar ziele sie primär darauf ab, die Ausgestaltung der [i]infoCenter „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ NWB FAAAD-82746 Beitragspflicht den Anforderungen des Äquivalenzprinzips sowie der Leistungskraft der Kammerm...

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