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Einkommensteuer | Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nach dem Ende der Mutterschutzfrist nicht fortsetzt. (2) Ein Kind, das während der Elternzeit keinen Ausbildungsplatz sucht, kann – ebenso wie ein Kind, das seine Ausbildung wegen der Elternzeit unterbricht – nicht berücksichtigt werden.
Das Urteil bewirkt zu Recht eine Gleichstellung von Töchtern im Mutterschutz, die einen Ausbildungsplatz suchen, mit denen, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, weil das Beschäftigungsverbot während der etwa vierz...