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Umwandlungssteuerrecht | Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen ein sog. Mischentgelt
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bringt der Steuerpflichtige einen Betrieb in eine Mitunternehmerschaft ein und wendet er zugleich Dritten unentgeltlich Mitunternehmeranteile zu, sind auf diesen Vorgang die Vorschriften der § 6 Abs. 3 EStG und § 24 UmwStG nebeneinander anwendbar (gegen BStBl 2011 I S. 1314, Tz. 01.47, letzter Satz). (2) Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen der Einbringung seines Betriebs in eine Mitunternehmerschaft neben dem Mitunternehmeranteil auch eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft, schließt dies die Anwendung des § 24 UmwStG nicht aus; die Gutschrift auf dem Darlehenskonto ist jedoch als Entgelt anzusehen, das sich grds. gewinnrealisierend auswirken kann. (3) Bei einer Einbringung eines Betri...