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1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge
Werden einem Arbeitnehmer mehrere Firmenfahrzeuge zur privaten Nutzung überlassen, ist bei pauschaler Nutzungswertermittlung auch die 1 %-Regelung entsprechend mehrfach anzusetzen – so hat es der VI. Senat des BFH im vor Kurzem veröffentlichten NWB TAAAE-47233 entschieden. Man mag derartige Fälle für „normale Mitarbeiter“ noch berechtigterweise als relativ selten abtun. Dieses Bild wandelt sich jedoch, betrachtet man die Situation bei GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführern, die steuerrechtlich in vielen Fällen ebenso als Arbeitnehmer eingeordnet werden.
Entsprechend lag es denn auch im Streitfall. Festgestellt worden war dort im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung für die Jahre 2004 bis 2006, dass die GmbH einem der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer zwei Fahrzeuge zur uneingeschränkten Nutzung überlassen habe – eine BMW-Limousine und ein SUV des Typs X5 desselben Herstellers. Der Prüfer gelangte zur Auffassung, dass wegen der unterschiedlichen Nutzungseigenschaften letztlich die Gestellung beider Wagen als Sachbezug zu erfassen sei. Die GmbH wandte sich gegen die darauffolgende Haftungsinanspruchnahme, blieb allerdings so...