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FG Köln Urteil v. - 10 K 3945/12

Gesetze: EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Mehrkosten beim Führerscheinerwerb und Fahrzeugumbau nicht abziehbar, wenn Geh- oder Stehbehinderung nicht nachweisbar

Leitsatz

Entscheidend für die Anerkennung von Mehrkosten für den Führerscheinerwerb und einen Fahrzeugumbau wegen einer halbseitigen Lähmung aufgrund Schlaganfalls als außergewöhnliche Belastung ist nicht, dass der Stpfl. wegen seines Wohnorts in ländlicher Umgebung auf die Fortbewegung mit einem PKW angewiesen sein könnte, sondern ob er aufgrund der Körperbehinderung zwangsläufig auf ein Fahrzeug zur Fortbewegung angewiesen ist.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 29
DStRE 2014 S. 1114 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2013 S. 3435
StBW 2013 S. 1050 Nr. 23
DAAAE-47756

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FG Köln, Urteil v. 12.09.2013 - 10 K 3945/12

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