Steuerhinterziehung bei von im Inland bezogenen Kindergeld bei Schulbesuch des Kindes im Ausland
Leitsatz
1. Sowohl aus dem Kindergeldmerkblatt 1998 als auch aus dem Merkblatt des Jahres 1999 lässt sich für einen Laien keine eindeutige
Mitteilungspflicht für den Fall des mehrjährigen Schulbesuchs des Kindes im Ausland erkennen.
2. Gleiches gilt für den Fall, dass die Kindergeldberechtigte „ins Ausland verzieht”, da sich hieraus eine Meldepflicht nur
ergibt, wenn sie den Wohnsitz im Inland aufgibt.
3. Ohne weitere Ermittlungen der Familienkasse kann insbesondere bei Sprachschwierigkeiten der Kindergeldberechtigten nicht
davon ausgegangen werden, dass diese durch die weitere Entgegennahme des Kindergeldes eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige
Steuerverkürzung begangen hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 17 Nr. 1 PStR 2014 S. 2 Nr. 1 PStR 2014 S. 313 Nr. 12 ZAAAE-47753
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