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Handlungsempfehlungen zum Jahresende
Ertragsteuern, Handels- und Steuerbilanz sowie Umsatzsteuer
Die Beilage gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Bilanzrecht und stellt mögliche Handlungs- sowie Gestaltungsspielräume zum Jahresende dar. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mitarbeiter von Steuerabteilungen erhalten Hinweise auf steuerlich relevante Themen und Überlegungen, die noch bis Jahresende zur Optimierung genutzt und realisiert werden können. Des Weiteren werden vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf anstehende Gesetzesänderungen und Änderungen in der Auffassung der Finanzverwaltung aufgezeigt.
I. Ertragsteuern
1. Aktuelle Entwicklungen bei der Grunderwerbsteuer
Seit dem haben die Bundesländer die Befugnis erhalten, eigenständig den Grunderwerbsteuersatz festzulegen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Als einzige Bundesländer haben derzeit lediglich Bayern und Sachsen ihre Grunderwerbsteuersätze noch nicht angehoben; somit kommt dort weiterhin ein Satz von 3,5 % zur Anwendung. Es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, den Grunderwerbsteuersatz in Bayern und Sachsen anzuheben. Aktuell sind mit Wirkung zum Erhöhungen des Grunderwerbsteuersatzes in Berlin (von derzeit 5,0 % auf 6,0 %), in Bremen (von derzeit 4,5 ...