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Einkommen-/Lohnsteuer | 1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz
(1) Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen. (2) Die Inhaftungnahme des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 3 Satz 2 EStG ist regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn der Arbeitgeber entsprechend einer Billigkeitsregelung der Finanzbehörden Lohnsteuer materiell unzutreffend einbehält (Bezug: § 19 Abs. Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 42d Abs. 3 Satz 2 EStG).
Nach Auffassung der Finanzverwaltung in dem NWB LAAAA-77219 (BStBl 1996 I S. 654, unter I.2.) ist für jedes Fahrzeug die private Nutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen, wenn einem Arbe...BStBl 2010 II S. 903