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Berücksichtigung von gewinnabhängigen Pensionsleistungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 1. Halbsatz EStG kommt die Bildung einer Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung nur in Betracht, wenn und soweit die Pensionszusage keine Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Mit Beschluss vom - I R 31/09 NWB TAAAD-40707 (BFH/NV 2010 S. 1020 = Kurzinfo StuB 2010 S. 324 NWB IAAAD-41081) hat der BFH entschieden, dass die Passivierung von Pensionsverpflichtungen aus gewinnabhängigen Vergütungen (hier: Gewinntantiemen) nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 1. Halbsatz EStG auch dann nicht möglich ist, wenn sie am Bilanzstichtag zwar dem Grunde und der Höhe nach unwiderruflich feststehen, zum Zeitpunkt der Zusage der Versorgungsleistungen jedoch noch ungewiss waren. Hierzu gilt nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
Gem. § 6a Abs. 1 Nr. 2 1. Halbsatz EStG darf eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden, wenn und soweit die...