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(Kein) IFRS-Konzernabschluss einer investment entity
I. Sachverhalt
Die U AG hat Kapital von insgesamt fünf Unternehmen eingesammelt und in diverse Mehrheitsbeteiligungen investiert. Sämtliche Beteiligungen werden mit einer Exit-Strategie gehalten. Erhoffte Wertsteigerungen sollen durch Verkauf mit oder ohne vorherigen Börsengang realisiert werden. Das Beteiligungsportfolio wird zum fair value gesteuert.
Die Gesellschafter haben mit Blick auf die equity-Konsolidierung der U in ihren eigenen IFRS-Konzernabschlüssen in den Gründungsdokumenten festgehalten, dass die U AG bei unterstellter Konzernrechnungslegungspflicht diese gem. § 315a Abs. 3 HGB durch einen IFRS-Konzernabschluss erfüllt, bei fehlender Konzernrechnungslegungspflicht einen freiwilligen IFRS-Konzernabschluss aufstellt. Der Konzernabschluss soll in beiden Fällen nach §§ 316 ff. HGB testiert werden.
II. Fragestellung
Ist die U AG konzernrechnungslegungspflichtig?
Muss oder kann sie nach IFRS 10 einen IFRS-Konzernabschluss aufstellen?
III. Lösungshinweise
1. Arbeitsteilung zwischen HGB und IFRS
Sowohl der verpflichtende IFRS-Konzernabschluss nach § 315a Abs. 1 HGB als auch der befreiende nach Abs. 3 setzen eine Konzernrechnungslegungspflicht voraus. Es ergibt sich folgende Arbe...