Vermietung und Verpachtung: Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten – Veräußerung des Grundstücks
nach Ablauf der Spekulationsfrist – Ausweitung des nachträglichen Schuldzinsenabzugs durch die BFH-Rechtsprechung
Leitsatz
Vorfälligkeitsentschädigungen aus Anlass der Veräußerung des Grundstücks stellen jedenfalls dann keine nachträglichen Werbungskosten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn die Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 EStG zum Zeitpunkt
der Veräußerung bereits abgelaufen war (Abgrenzung zum , BFHE 237, 368, BStBl II 2013,
275).
Der ursprünglich durch die Aufnahme eines Kredites zur Anschaffung einer Vermietungsobjektes bestehende Zusammenhang mit
den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird durch die Veräußerung des Vermietungsobjektes unterbrochen, wenn die vorzeitige
Rückführung des Kredits auf die Verpflichtung des Veräußerers zur lastenfreien Übereignung des Grundstücks zurückzuführen
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2453 Nr. 41 DB 2013 S. 20 Nr. 42 DStRE 2014 S. 649 Nr. 11 DStZ 2013 S. 803 Nr. 22 EFG 2013 S. 1906 Nr. 23 EStB 2014 S. 142 Nr. 4 GStB 2014 S. 117 Nr. 4 StBW 2013 S. 1050 Nr. 23 OAAAE-47385
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.09.2013 - 7 K 545/13 E
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