Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe
einer Unterhaltsleistung
Leitsatz
Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der
Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet.
Für Streitzeiträume bis 2011 war nach der gesetzlichen
Regelung zu prüfen, ob die Einkünfte und Bezüge
des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag überschritten.
Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für den Kindergeldanspruch
nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge
an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes,
welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden,
sind daher für den Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld
nicht mehr relevant.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 9 Nr. 1 ZAAAE-47377
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 25.07.2013 - 1 K 16/13
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