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BFH 16.12.2015 IV R 24/13, BBK 21/2013 S. 992

Buchführung | Golfturnier mit Abendveranstaltung steuerlich nicht absetzbar

Ein Unternehmer darf die Aufwendungen für ein Golfturnier mit anschließender Bewirtung im Golfclub nicht als Betriebsausgaben absetzen. Derartige Aufwendungen fallen unter das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwand (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG).

Von dem Abzugsverbot für Repräsentationsaufwand werden nicht nur Aufwendungen für die [i]Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG greift Jagd und Fischerei sowie für Jachten erfasst, sondern auch für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen. Nach Ansicht des Hessischen FG fällt ein Golfturnier, zu dem Geschäftsfreunde eingeladen werden, unter die „ähnlichen Zwecke”. Denn es dient der sportlichen Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden und der Repräsentation. S. 993

Hinweis:

Das [i]Bewirtung auch nicht abziehbarAbzugsverbot für Repräsentationsaufwand erfasst auch Bewirtungsaufwendungen, wenn diese im ...

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