EuGH - C-438/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 2006/112/EG Art 16
Rechtsfrage
Kann die Situation von Gegenständen, auf die sich ein Finanzierungsleasingvertrag bezieht und die die Leasinggesellschaft nach der Kündigung des Vertrags, die der Leasingnehmer zu vertreten hat, von diesem nicht zurückerhalten hat, obwohl sie rechtliche Verfahren zur Wiedererlangung der Gegenstände eingeleitet und durchgeführt hat, und nach der Kündigung keinerlei Entgelt für die Nutzung des Gegenstands erhalten hat, als Lieferung gegen Entgelt im Sinne von Art. 16 der Richtlinie 2006/112/EG oder, gegebenenfalls, als Lieferung gegen Entgelt im Sinne von Art. 18 der Richtlinie angesehen werden?
Entgelt; Finanzierungsleasingvertrag; Kündigung; Lieferung; Vertrag
Fundstelle(n):
KAAAE-47343