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NWB BB 11/2013 S. 325

Kostenvoranschlag: Verbindliche Aussage für Kunden

Ein Kostenvoranschlag von Handwerkern ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale für den Kunden verbindlich. Es sind lediglich Abweichungen von 10 % bis 15 % zulässig.

Stellt sich heraus, dass es für den Kunden teurer wird, muss der Handwerker den Kunden unverzüglich informieren. Dieser kann dann z. B. einen anderen Anbieter wählen. Allerdings muss für bereits erbrachte Leistungen gezahlt werden.

Praxistipp

Für Mandanten, die gegenüber ihren Kunden selbst Kostenvoranschläge erstellen, bedeutet dies, dass sie Angebote stets sorgfältig kalkulieren sollten, um kurzfristige Streitereien und auf längere Sicht Imageschäden zu vermeiden.

Download-Tipp

Bei der Kalkulation von Angeboten unterstützt Sie auch der „Kalkulationsrechner: Angebots- und Nachkalkulation” unter der NWB ...

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