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ELStAM: Zum Jahresende wird es ernst
Spätestens mit der Lohnabrechnung im Dezember dieses Jahres müssen alle Unternehmen das ELStAM-Verfahren ( Elektronische Lohn Steuer- Abzugs Merkmale) erstmals anwenden. Das Verfahren ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier. Für das neue Verfahren müssen sich Mandanten registrieren lassen und ein Zertifikat beantragen.
Weitere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie z. B. unter www.elster.de → Arbeitgeber → elektronische Lohnsteuerkarte.