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Unfall: Nicht immer Anspruch auf Mietwagen
Die Kosten für einen Mietwagen bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung nur übernehmen, wenn der Geschädigte mehr als 20 km am Tag fährt. Andernfalls ist ein Taxi günstiger.
Nur für den Fall, dass jemand ständig auf ein Fahrzeug angewiesen ist, dürfen auch weniger km am Tag gefahren werden (vgl. NWB BAAAE-32127).